Do No Harm ($)

Das, was wir „Content-Moderation“ nennen, ist bekanntermaßen alles andere als perfekt. Niloufar Salehi nennt im neuen Logic-Magazin das Beispiel Rachepornografie: Ein Opfer muss das entsprechende Material hochladen, damit Facebook ein Wasserzeichen für das Blocken erstellt. Die Betroffenen erfahren aber nicht, ob jemand danach versucht, das Video nochmal hochzuladen. Beweise für Gerichtsverfahren erhalten sie ebenfalls in der Regel nicht.

Sie schlägt deshalb einen anderen Weg vor, im Sinne von „Restorative Justice“, also Vergebungsprozessen. „Wer wurde verletzt? Was braucht diese Person? Wer hat Sorge zu tragen, dass diese Bedürfnisse erfüllt werden?“, sind drei Fragen, die eine solche Herangehensweise stellt. Letztlich geht es darum, bei solchen Fällen geschulte Mitarbeiter einzusetzen, die sich mit den Trauma-Dimensionen von Online-Bösartigkeiten auseinandersetzen.

Das funktioniert nicht bei einem Riesen-Netzwerk. Aber ich kann mit theoretisch vorstellen, dass eine solche Betreuung in einigen Jahren zur Zulassungsvoraussetzung gehören könnte, überhaupt Soziale Netzwerke (die dann reguliert viel kleinere Maximalnutzerzahlen hätten) betreiben zu dürfen.