Sandra Kegel, Feuilleton-Leiterin bei der FAZ, findet den Datenschutz der Corona-Warn-App problematisch. Ihre Forderung:
Würde man ihnen [den Gesundheitsämtern] Zugriff auf die App-Daten gewähren, hätten sie hierzu ein schlagkräftiges Instrument zur Hand. Längst wird diskutiert, ob zur Infektionsbekämpfung der Polizei Zugang gewährt wird zu Privaträumen. Dann doch lieber ein temporärer Zugang zu Geo- und Kontaktdaten.
Das Problem: Die Corona-Warn-App sammelt diese Daten gar nicht, sie kann es über die entsprechende Schnittstelle auch nicht.
Aber weiter im Text:
Überhaupt fragt man sich, warum in diesen Krisenzeiten unsere analogen Freiheiten wie die Bewegungsfreiheit ganz schnell eingeschränkt werden konnte, während wir digital bislang relativ unberührt geblieben sind.
Das ist ein seltsames Argument: Wenn schon Freiheiten einschränken, dann richtig? Der Unterschied zwischen analog und digital ist natürlich etwas altbacken, aber ich möchte anmerken, dass eine Einschränkung der Bewegungsfreiheit eine Sache ist, das Auslesen eines Bewegungs- und Kontaktprotokolls aber eine andere, nämlich im Sinne der informationellen Selbstbestimmung eine verfassungswidrige. Aber wie gesagt: Die gewünschten Daten stehen hier gar nicht zur Verfügung.
Ich habe damals zum Start im DLF kommentiert:
„[Es ist] ein Kompromiss zwischen dem, was technisch machbar, bürgerrechtlich wünschenswert und epidemiologisch notwendig ist. Mit einer deutlichen Gewichtung der Bürgerrechte: Mancher in Robert-Koch-Institut und Gesundheitsministerium hätte sich gewünscht, Daten aus der App zu erhalten. Denn ein digitales Abbild der Infektionsentwicklung hilft dabei, die Verbreitung des Virus besser zu verstehen.
Diese komplexe Debatte scheute die Regierung am Ende. Auch aus Furcht davor, das Vertrauen der Bürger zu verspielen. Eine Diskussion über die Abwägung zwischen 100prozentiger Datensparsamkeit und wissenschaftlicher Erkenntnis: Das hätte sich Deutschland leisten können.“
Das bezog sich allerdings auf den Kontext epidemiologische Analyse, nicht auf Kontaktnachverfolgung durch ex-post Überwachung. Jetzt ist die Debatte da, aber sie ist nicht nur angesichts der API weitestgehend müßig, sondern wird auch – die obige Wortmeldung ist nicht die erste dieser Art – teilweise ohne große Kenntnis der Materie geführt.