Beschlüsse zu Corona-Maßnahmen: Wesentliches muss der Gesetzgeber entscheiden
Juristin Andrea Kießling: „Viele Corona-Maßnahmen sind rechtswidrig“ (€)
Corona-Maßnahmen: Das Parlament ist chronisch krank
Drei Stücke formulieren in Monat 7 der Corona-Krise das Unbehagen angesichts der nochmals verstärkten Hegemonie der Exekutive. Das deutsche Verfassungssystem ist, gerade an der Schnittstelle von Legislative und Exekutive, eher eine lose Anordnung als ein festgelegtes System, das zudem noch auf einen Bismarck’schen Ministerialbehörden-Block trifft. Die fortgesetzte Selbstverzwergung hat einerseits Tradition, hat sich andererseits im Corona-Zeitalter verstärkt, da hier schnelle Entscheidungen geboten scheinen.
Das erscheint logisch, ist aber nicht nur rechtlich problematisch, sondern auch institutionell: Dinge können sich einschleifen, politische Praxis verliert die Bindung an eigentlich notwendige Prozesse; das gilt für die Entscheidungen der Exekutive selbst, wenn sie zum Beispiel wie in Bayern keine verschriftlichten Entscheidungsgrundlagen vorlegen kann oder will.
Update, 4. Oktober, 22 Uhr: Der geschätzte Stefan Kalhorn hat sich die Mühe gemacht, auf die Argumente in den verlinkten Stücken einzugehen und größtenteils zu widerlegen.
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