„Eine drohende Insolvenz gehört nicht“ zu den Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit „ein Unternehmen Ansprüche geltend machen kann“, heißt es von der THE. Auch im Nachhinein werde „nicht einschlägig“ geprüft, wie gefährdet ein Unternehmen gewesen sei. (…) “ Offenbar ermöglicht es die Verordnung durchaus, die Gasumlage als Freifahrtsschein zu nutzen, um die eigenen Gewinne zu stützen – ohne nachfolgend mit Nachforderungen bedroht zu werden.