Ich arbeite gerade an meinem DLF-Hintergrund zur Verwaltungsdigitalisierung. Und habe eine Menge Material, das nicht reinpassen wird.
Zum Beispiel dieses plakative Beispiel für „Prozessdigitalisierung“, das Verwaltungsdigitalisierer Torsten Frenzel vom (wirklich sehr empfehlenswerten) E-Government-Podcast mir beschrieben hat:
Wenn ich eine (auch Online-)Leistung beantrage und bezahle – zum Beispiel einen neuen Führerschein – ist das für die Verwaltung noch kein Vollzug. Sondern es muss danach auf Verwaltungsseite immer noch eine Zahlungsanordnung ausgestellt werden – eine Anordnung eines/einer berechtigten Mitarbeiter oder Mitarbeiterin, dass die Kommune/Verwaltung das Geld überhaupt annehmen darf. Teilweise war das einmal mit bis zu drei Unterschriften verbunden (ich nehme an, um Korruption zu verhindern).
Wenn ich diesen Prozess einfach nur plump digitalisiere, baue ich mir dann etwas für die (wahrscheinlich automatisierte) Umsetzung der Zahlungsanordnung dran. Aber eigentlich ist diese Anordnung natürlich völlig überflüssig, denn ich habe mit Antrag, Identifikation und Zahlungsvollzug alle Informationen, die notwendig sind.
Das bedeutet eben „kluge“ Verwaltungsdigitalisierung: Prozesse und damit Vorschriften anpacken und überlegen, wie ich sie digital denken und damit effizienter machen kann.